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LAGZ

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Wir über uns |
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In der Landesarbeitsgemeinschaft für
Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen
e. V. (LAGZ) haben sich im Jahr 1992 die
Vertreter der gesetzlichen
Krankenkassen, der Körperschaften der
Zahnärzte, der Kommunen und des
Freistaates Sachsen zusammengefunden, um
die in § 21 SGB V geforderten Maßnahmen
zu fördern und zu finanzieren.
Die Rahmenvereinbarung und
Satzung der
LAGZ bilden die Grundlage für die
Tätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft
und ihrer Regionalen Arbeitskreise
Jugendzahnpflege, die seit 1997 in allen
sächsischen Landkreisen und kreisfreien
Städten bestehen. Deren Aufgabe ist die
Organisation und Durchführung einer
flächendeckenden gruppenprophylaktischen
Betreuung der Kinder in gemeinsamer
Aktion der niedergelassenen Zahnärzte,
der Zahnärzte der Jugendzahnkliniken und
der Gesundheitsämter, der regional
vertretenen Krankenkassen, der Träger
der Kindereinrichtungen und Schulen und
anderer Partner, die den Gedanken der
Jugendzahnpflege unterstützen. |
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