LOGIN-Bereich für LAGZ-Patenschaftszahnärzte

Sie sind bereits LAGZ-Patenschaftzahnärztin oder LAGZ-Patenschaftszahnarzt?

In diesem internen Bereich können Sie auf wichtige Informationen zugreifen und Materialien bestellen.
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Arbeiten Sie gern mit Kindern und haben Interesse an einer Tätigkeit als LAGZ-Patenschaftszahnarzt/-zahnärztin?

Dann suchen wir Sie in einigen Regionen zur Verstärkung der zahnmedizinischen Präventionsarbeit in Kindergärten und Schulen. Wenn Sie interessiert und neugierig sind, Zeit haben und vor allem Spaß an der Arbeit mit Kindern haben, dann sprechen Sie uns an.

Freie Einrichtungen finden Sie im Bereich der regionalen Arbeitskreise.

Hinweis: Die Vorsorgeuntersuchungen werden von den zuständigen Kinder- und Jugendzahnärzten der regionalen Gesundheitsämter durchgeführt und sind nicht Bestandteil der Gruppenprophlyaxe in den Einrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie auch bei der jeweils zuständigen Arbeitsgemeinschaft Ihres Praxisortes oder in unserer Geschäftsstelle.

 

Wer kann Gruppenprophylaxe durchführen? Wie werde ich LAGZ-Patenschaftszahnarzt?

  • Jeder approbierte Zahnarzt/jede approbierte Zahnärztin im Freistaat Sachsen kann eine oder mehrere Patenschaften für freie Kindereinrichtungen und Schulen übernehmen.
  • Günstig ist die Aufnahme der Tätigkeit zum jeweiligen Schuljahresbeginn.

Die Zuweisung der Einrichtungen und den Auftrag zur Gruppenprophylaxe erteilt der/die Geschäftsführer*in des Arbeitskreises und informiert gleichzeitig die LAGZ-Geschäftsstelle. Die Beauftragung muss vom Zahnarzt/Zahnärztin unterschrieben und an uns oder den Arbeitskreis zurückgesandt werden.

Nach Eingang der unterschriebenen Unterlagen in der LAGZ-Geschäftsstelle erhalten Sie von uns eine zugewiesene LAGZ- Praxisnummer und den Leitfaden zur Gruppenprophylaxe sowie alle erforderlichen Formulare und Bestelllisten.

Ab diesem Zeitpunkt sind Sie berechtigt, die zugewiesenen Einrichtungen zu betreuen, Sachmittelbestellungen auszulösen, den LOGIN dieser Seite zu nutzen und die Prophylaxeeinsätze mit uns abzurechnen.

Die Beauftragung kann von beiden Seiten widerrufen werden. Die Beendigung der Patenschaft sollte aus organisatorischen Gründen zum Ende eines Schuljahres erfolgen und dem Arbeitskreis sowie der LAGZ schriftlich mitgeteilt werden.