Braucht die Schule Mundgesundheitsförderung?

Klare Antwort: Ja!

Warum? Die beste Ressource für das Lernen sind Gesundheit und Wohlbefinden. Ohne gesunde Zähne keine optimale Sprach- und Kieferentwicklung. Schwierigkeiten beim Essen und soziale Ausgrenzung können die Folge kranker Zähne sein. Zu einem guten Schulklima gehört auch der  Bildungs-Baustein Mundgesundheit! Wir verstehen Mundgesundheitsförderung als Teil des Bildungsauftrages und der Qualitätsentwicklung in Schulen.

Die LAGZ Sachsen e.V. und die in ihrem Auftrag tätigen Teams der Patenschaftszahnärzte arbeiten gemeinsam daran, die Mundgesundheit in sächsischen Schulen zu fördern. Aktuell betreuen wir 777 Grundschulen, 405 Oberschulen und 159 Förderschulen in Sachsen mit 185.000 Kindern.

Was ist unser Ziel?

Wir unterstützen Schulen dabei, das in der Kindertageseinrichtung gelegte Fundament für eine langfristige Mundgesundheit zu verfestigen. Dazu brauchen wie Sie, die pädagogischen Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche durch den Lernalltag begleiten.

Was macht eine mundgesunde Schule aus?

  • sie denkt an Zahngesundheit im Alltag
  • sie ermöglicht mindestens einen Gruppenprophylaxetermin im Schuljahr
  • sie arbeitet partnerschaftlich mit dem Patenschaftszahnarztteam zusammen
  • sie bereitet den Besuch des Patenschaftszahnarztes vor und nach
  • denkt bei Festen an ein zahngesundes Getränke- und Speisenangebot
  • informiert und motiviert Eltern zur Zahngesundheit

und trägt damit zum LAGZ-Ziel bei, dass 60 % der Sechsjährigen bis 2025 kariesfrei und die Mundgesundheit der Zwölfährigen bis 2025 auf dem bisherigen Niveau bleibt!

Was bieten wir Ihnen?

  • Individuelle und fachliche Begleitung und Beratung sowie Vermittlung eines Patenschaftszahnteams
  • Besuch des Patenschaftszahnarztteams in Ihrer Einrichtung bis zu dreimal im Schuljahr
  • altersgerechte Unterrichtsimpulse mit Kindern zu (mund-)gesundheitsrelevanten Themen wie z.B. Zahnaufbau,  zahngesunde Ernährung, Kariesentstehung, Wirksamkeit von Fluoriden und Zahnarztbesuch
  • Üben der richtigen Zahnputztechnik
  • Materielle Unterstützung mit Zahnpflegeutensilien
  • Elterninformationsveranstaltungen

Sie wollen am Gruppenprophylaxeprogramm teilnehmen? Sprechen Sie uns an. Wir oder der regionale Arbeitskreis Ihrer Region vermitteln Ihnen gern LAGZ-Patenschaftszahnärzte an Ihre Einrichtung.

Was mit bloßem Auge kaum zu erkennen ist, bringt der Kariestunnel ans Licht. Unter Schwarzlicht werden hier auch die Beläge sichtbar, die eigentlich längst weggeputzt sein sollten. Der Ahaeffekt ist enorm.

Wollen Sie Ihren Kindern mal ein besonderes Erlebnis bieten? Dann leihen Sie doch über Ihren Patenschaftszahnarzt den LAGZ - eigenen "Kariestunnel" und mobilen Putzbrunnen für einen Gruppenprophylaxe- oder Projekttag aus.

Zahnputzbrunnen und Kariestunnel können in einem herkömmlichen PKW Kombi transportiert werden.
Haben Sie Interesse? Sprechen Sie Ihren Patenschaftszahnarzt  an!
Die technischen Daten, eine Aufbauanleitung und ein paar Bilder finden Sie hier.

Häufig von Schulen gestellte Fragen

Was macht der Kinder- und Jugendzahnarzt? Was macht der Patenschaftszahnarzt?

Schulzahnärztliche Untersuchungen finden in sächsischen Schulen in der Regel von der 1. bis zur 7. Klasse durch die Kinder- und Jugendzahnärzte des örtlichen Gesundheitsamtes statt.

In Einrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko überproportional hoch ist, können die Untersuchungen bis zur 10. Klasse erfolgen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 26 a Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz sowie in der Schulgesundheitspflegeverordnung.

Unterricht zur Mundgesundheitserziehung (zahnmedizinische Gruppenprophylaxe) können von niedergelassenen Zahnärzten und/oder von den Kinder- und Jugendzahnärzten des örtlichen Gesundheitsamtes durchgeführt werden. So kann es sein, dass Sie zwei Ansprechpartner haben, einen für die Untersuchung und einen für den Prophylaxeunterricht.

Der Unterricht umfasst die altersgerechte Vermittlung von Kenntnissen und Gewohnheitsbildung auf den Gebieten der Mundhygiene und Ernährungsbildung. Die Stärkung des Zahnschmelzes durch Fluoridanwendung mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie die Motivation zum Zahnarztbesuch sind ebenfalls Bestandteil der Unterrichtsimpulse.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 21 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort ist geregelt, dass alle Kinder bis zum 12. bzw. 16. Lebensjahr zahnmedizinisch betreut werden sollen.

Die Maßnahmen sind obligatorische Veranstaltungen der Schule, der Lehrer ist zur Anwesenheit in der Stunde verpflichtet.

Wer die Gruppenprophylaxe in Ihrer Einrichtung durchführt, erfahren Sie vom regionalen Arbeitskreis, der in der Regel beim Gesundheitsamt angegliedert ist oder bei uns.

 

Was tun beim Zahnunfall?

Unfälle mit Zahnschäden können immer passieren. Dann gilt es, Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln. Ein Zahn kann bis zu 48 Stunden überleben, wenn die richtigen Schritte eingeleitet worden sind. In der Aufregung ist es schwer zu erkennen, ob es sich um einen Milchzahn oder einen bleibenden Zahn handelt. Das Gewebe der Wurzel des ausgeschlagenen Zahnes darf keinen Schaden nehmen.

Deshalb gilt:

  • Jeder verunfallte Zahn beim Kind im Wechselgebiss (5–12 Jahre) muss sofort versorgt werden.
  • Ruhe bewahren und schnell handeln.
  • Zahn/Zahnstück suchen.
  • feucht halten.
  • Schmutz dranlassen.
  • Zahn/Zahnstück sofort in ein spezielles Transportbehältnis, z.B in eine Zahnrettungsbox legen.
  • Möglich sind auch folgende Flüssigkeiten(max. 3–4 Stunden):
    kalte H-Milch
    physiologische Kochsalzlösung aus der Apotheke oder vom Arzt
    Völlig ungeeignet: trockene Aufbewahrung, z. B. im Taschentuch oder der Hand.
  • Bei starker Blutung Mull (Gaze) oder sauberes, fusselfreies Tuch aufdrücken und äußerlich kühlen (kalter Lappen reicht aus).
  • Sofort Vorstellung beim Zahnarzt oder in der Zahnklinik.

Seit Januar 2010 stattet die Unfallkasse Sachsen alle sächsischen Schulen und Schwimmbäder, in denen Schwimmunterricht stattfindet mit Zahnrettungsboxen aus. Die Landeszahnärztekammer Sachsen, das Sächsische Staatsministerium für Kultus und die LAGZ Sachsen e.V. unterstützen das Projekt.

Zahnbürstenwechsel - wie oft?

Alle acht bis zwölf Wochen oder wenn sie zerkaut und verschlissen ist. Wichtig ist, die Bürste nach jedem Gebrauch gründlich abzuspülen und mit dem Bürstenkopf nach oben zu trocknen. Einmal in der Woche können die Zahnbürsten auch in einer Spülmaschine gereinigt werden. Gab es eine ansteckende Erkrankung in der Einrichtung, empfiehlt sich ebenfalls ein Austausch der Bürsten.